Allgemeine Geschäftsbedingungen
MIETBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des Mietvertrags, der im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommen. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
§ 1 VERTRAGSINHLAT UND ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS
- Inhalt des Vertragsverhältnisses ist die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung zur kurzfristigen Beherbergung nebst aller etwaigen Nebenleistungen (Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung, notwendiges Inventar), sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
- Der konkrete Preis- und Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus veröffentlichten Preis- und Leistungsverzeichnissen, den Angeboten auf unserer Internetseite und aus individuellen Angeboten.
- Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (Onlinebuchung, E-Mail) erfolgen. Der Vertrag kommt endgültig zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Mieters annimmt. Dem Gast wird der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
- Der Mietvertrag kommt darüber hinaus zustande, wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich.
- Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden. Er steht für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
- Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annahmeerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.
§ 2 LEISTUNGEN, PREISE UND BEZAHLUNG
- Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Internetseite des Gastgebers.
- Alle Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gastgeber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten.
- Der Reisebetrag ist in voller Höhe bei Abschluss der Buchung fällig.
- Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig beim Gastgeber eingehen, behält sich der Gastgeber vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 6 belastet werden.
§ 3 MIETZEITRAUM, AN- UND ABREISE
- Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
- Der Gast hat das Mietobjekt am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand zu hinterlassen. Benutzte Gegenstände, Geschirr und Besteck sind zu reinigen und wieder in die Schränke und Schubladen einzuräumen. Die Mülleimer sind die dafür vorgesehenen Behälter zu entleeren, Essensreste zu entsorgen und der Kühlschrank ist leer zu räumen. Näheres zu den Mieterpflichten regelt die Hausordnung, einsehbar auf der Homepage.
- Für den Fall einer Verschmutzung des Mietobjekt, die über das normale Maß hinausgeht, behält sich der Anbieter die Nachberechnung von erhöhten Reinigungskosten vor.
- Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Anbieter eine angemessene Nachberechnung vor.
§ 4 PFLICHTEN DES GASTES
- Das Mietobjekt wird dem Gast in einwandfreiem und sauberen Zustand überlassen.
- Der Gast verpflichtet sich, dem Gastgeber festgestellte Mängel oder Fehlbestände unverzüglich mitzuteilen.
- Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast, seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigen, sind sie dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
- Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
- Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 6 belastet werden.
- Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist untersagt.
- Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen.
- Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Bei Zuwiderhandlung ist der Gastgeber berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt räumen zu lassen. Die entstandenen Schäden (z. B. für Spezialreinigung etc.) werden dem Gast ohne Abzug in Rechnung gestellt.
- Haustiere sind im Mietobjekt nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Gastgeber berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Mietobjekt räumen zu lassen. Der Gast haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
- Sollte der Gast sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma beauftragt werden, so trägt der Gast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Gast trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Schließanlage und der Schlüssel.
- Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzeigen. Das ermöglicht es dem Gastgeber, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
§ 5 RÜCKTRITT DURCH DEN GAST
- Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen.
- Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber.
- Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Gast einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei
danach und bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
§ 6 RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
- Der Anbieter ist im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände oder nicht zu vertretender Umstände (Krieg, Naturkatastrophen, Unfall, Krankheit, behördliche Verbote), die die Leistungserbringung unmöglich machen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch nach Beginn der Reise. Der Mieter hat in diesem Fall unter Anrechnung in Anspruch genommener Leistungen, einen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitere Schadensersatzansprüche – insbesondere Anreise- und Hotelkosten, Ersatzkosten, entgangener Urlaub etc. – sind ausgeschlossen.
- Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast trotz Abmahnung andere Gäste oder Nachbarn nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
- Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 7 HAFTUNG
- Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn, er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
6. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. - Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
- Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 8 VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN BEI INTERNET-NUTZUNG
- Der Anbieter gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt die Benutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs zum Internet.
- Dritten, die nicht Mitreisende sind, darf der Zugang zum W-Lan nicht ermöglicht werden.
- Der Mieter übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit sowie eine bestimmte Datenrate des Internetzugangs.
- Der Betrieb des W-Lans kann jederzeit beschränkt oder abgeschaltet werden, sofern hinreichende Gründe hierfür vorliegen. Hinreichender Grund sind die Möglichkeit oder der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Nutzung des Internetzugangs, die Nutzung gewaltverherrlichender, pornographische oder kostenpflichtiger Seiten.
- Login und Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ist von der Genehmigung das Anbieters und der schriftlichen Unterwerfung des Dritten unter die Nutzungsbedingungen des W-Lans abhängig.
- Dem Mieter ist bekannt, dass der Zugang ausschließlich den Zugang zum Internet über das W-Lan ermöglicht. Der Anbieter hat keine Schutzmaßnahmen (Firewall, Virenscanner) für die Nutzung des Gastzuganges installiert. Der Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung erfolgt mithin auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Der Mieter ist für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und ungetätigten Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
- Der Gast stellt den Anbieter des Mietobjekts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter auf diesen Umstand unverzüglich hin.
§ 9. DATENSCHUTZ
Der Anbieter schützt die persönlichen Daten des Mietern soweit technisch möglich. Eine Speicherung oder Verarbeitung oder Weitergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar auf der Homepage.
§ 10. HAUSORDNUNG
Es gilt die Hausordnung des Anbieters, abrufbar auf der Homepage.
§ 11 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
- Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
- Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
- Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.